Beschluss (EU) 2025/2640 des Rates vom 16. Dezember 2025 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über den gegenseitigen Informationsaustausch für die Sicherheitsüberprüfung und die Identitätsüberprüfung im Zusammenhang mit Verfahren an der Grenze und Visumanträgen
Text
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Article 1
Die Kommission wird ermächtigt, Verhandlungen über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über den gegenseitigen Informationsaustausch für die Sicherheitsüberprüfung und die Identitätsüberprüfung von Reisenden aufzunehmen, die erforderlich sind, um festzustellen, ob ihre Einreise oder ihr Aufenthalt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellen würde. Die Verhandlungen werden auf der Grundlage der im Addendum zu diesem Beschluss festgelegten Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Article 2
Die Kommission wird als Verhandlungsführerin der Union benannt.
Article 3
Die Verhandlungen gemäß Artikel 1 werden im Benehmen mit der Gruppe „Informationsaustausch im JI-Bereich“ (IXIM) des Rates, die als Sonderausschuss im Sinne des Artikels 218 Absatz 4 AEUV bestellt wurde, vorbehaltlich etwaiger Leitlinien, die der Rat der Kommission eventuell zu einem späteren Zeitpunkt vorgibt, geführt. Die Kommission erstattet dem Rat sowohl regelmäßig als auch auf Ersuchen des Rates Bericht über den Verlauf, die Fortschritte und die Ergebnisse der Verhandlungen und übermittelt ihm so früh wie möglich die einschlägigen Dokumente, um den Mitgliedern des Rates ausreichend Zeit zu geben, sich auf die Beratungen auf Gruppenebene über die bevorstehenden Verhandlungen über das Rahmenabkommen vorzubereiten. Gegebenenfalls oder auf Ersuchen des Rates legt die Kommission einen schriftlichen Bericht vor.
Article 4
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.
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