Delegierte Verordnung (EU) 2025/19 der Kommission vom 26. September 2024 zur Änderung der in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 festgelegten technischen Regulierungsstandards im Hinblick auf die 2024 vorgenommene Aktualisierung der Taxonomie für das einheitliche elektronische Berichtsformat
Text
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Article 1
Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/815 wird wie folgt geändert: 1. Anhang I wird durch Anhang I der vorliegenden Verordnung ersetzt. 2. Anhang II wird durch Anhang II der vorliegenden Verordnung ersetzt. 3. Anhang III Nummer 3 erhält folgende Fassung: „3. Die Emittenten reichen das Inline XBRL-Instanzdokument und die Dateien ihrer Erweiterungstaxonomie gemäß der 1.0-Spezifikation für Report Packages als ein einziges Berichtspaket ein.“ 4. Anhang V Buchstabe f erhält folgende Fassung: „f) sie sind valide gemäß den XBRL 2.1.-Spezifikationen, den XBRL Dimension 1.0-Spezifikationen und sie sind entsprechend den Spezifikationen für Reporting Packages, wie in Anhang III dargelegt, verpackt;“. 5. Anhang VI wird durch Anhang III der vorliegenden Verordnung ersetzt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/815 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung gilt für Jahresfinanzberichte mit Abschlüssen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen. Allerdings kann die Delegierte Verordnung (EU) 2019/815 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung auf Jahresfinanzberichte mit Abschlüssen für Geschäftsjahre angewandt werden, die vor dem 1. Januar 2025 beginnen.
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