Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2025/151 der Kommission vom 29. Januar 2025 zur Verlängerung der Zulassung einer Zubereitung aus Levilactobacillus brevis DSM 21982 als Futtermittelzusatzstoff für alle Tierarten und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 838/2012

CELEX
32025R0151
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-01-29
In force since
2025-02-19
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Verlängerung der Zulassung

Die Zulassung für die im Anhang beschriebene Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.

Article 2 Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 838/2012

Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 838/2012 wird aufgehoben.

Article 3 Übergangsmaßnahmen

Die im Anhang beschriebene Zubereitung und die diese enthaltenden Futtermittel, die vor dem 19. Februar 2026 gemäß den vor dem 19. Februar 2025 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.

Article 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions