Durchführungsverordnung (EU) 2025/316 der Kommission vom 17. Februar 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnungen (EU) 2021/982 und (EU) 2023/1332 hinsichtlich des Namens des Inhabers der Zulassung für Futtermittelzusatzstoffe
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Article 1 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/982
Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/982 wird wie folgt geändert: 1. Im Titel wird der Name „Roal Oy“ durch „AB Enzymes Finland Oy“ ersetzt. 2. In der zweiten Spalte des Anhangs wird der Name „Roal Oy“ durch „AB Enzymes Finland Oy“ ersetzt.
Article 2 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1332
Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1332 wird wie folgt geändert: 1. Im Titel wird der Name „Roal Oy“ durch „AB Enzymes Finland Oy“ ersetzt. 2. In der zweiten Spalte des Anhangs wird der Name „Roal Oy“ durch „AB Enzymes Finland Oy“ ersetzt.
Article 3 Übergangsmaßnahme
Die betreffenden Futtermittelzusatzstoffe, die vor dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung gemäß den vor diesem Datum geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet wurden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Article 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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