Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2025/353 der Kommission vom 21. Februar 2025 zur Verlängerung der Zulassung einer Zubereitung aus Levilactobacillus brevis DSM 16680 als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 399/2014

CELEX
32025R0353
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-02-21
In force since
2025-03-16
End of validity
2025-11-18
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Verlängerung der Zulassung

Die Zulassung für die im Anhang beschriebene Zubereitung, die der Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe“ angehört, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen verlängert.

Article 2 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 399/2014

Im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 399/2014 wird der Eintrag 1k20745 zu „Lactobacillus brevis DSMZ 16680“ gestrichen.

Article 3 Übergangsmaßnahmen

Die im Anhang beschriebene Zubereitung und die diese enthaltenden Futtermittel, die vor dem 16. März 2026 gemäß den vor dem 16. März 2025 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.

Article 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions