Delegierte Verordnung (EU) 2025/367 der Kommission vom 25. November 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung der Anzahl und der Titel der Variablen zu Überschuldung, Verbrauch und Vermögen im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen sowie zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/29
Text
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Article 1
Die Anzahl und die Titel der Variablen zu Überschuldung, Verbrauch und Vermögen im Bereich Einkommen und Lebensbedingungen sind in Anhang I festgelegt.
Article 2
Der Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2022/29 wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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