Durchführungsverordnung (EU) 2025/379 der Kommission vom 26. Februar 2025 zur Änderung der in der Durchführungsverordnung (EU) 2016/2070 der Kommission festgelegten technischen Durchführungsstandards im Hinblick auf Referenzportfolios, Meldebögen und Erläuterungen, die in der Union für Meldungen gemäß Artikel 78 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu verwenden sind
Text
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Article 1
Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/2070 wird wie folgt geändert: 1. Anhang IV wird durch Anhang I der vorliegenden Verordnung ersetzt. 2. Anhang V wird durch Anhang II der vorliegenden Verordnung ersetzt. 3. Anhang VI wird durch Anhang III der vorliegenden Verordnung ersetzt. 4. Anhang VII wird durch Anhang IV der vorliegenden Verordnung ersetzt. 5. Anhang X wird durch Anhang V der vorliegenden Verordnung ersetzt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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