Durchführungsverordnung (EU) 2025/458 der Kommission vom 10. März 2025 zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/773 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union
Text
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Article 1
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2019/773 wird wie folgt berichtigt: 1. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 2. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 3. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 4. Anlage B2 Vorschrift 8.2 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung: „Stellt der Triebfahrzeugführer einen Ausfall der primären Sprachfunkkommunikation fest, so meldet er dies dem Fahrdienstleiter so bald wie praktikabel unter Nutzung aller verfügbaren Mittel.“ 5. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 6. (betrifft nicht die deutsche Fassung) 7. Anlage C2 wird wie folgt berichtigt: a) (betrifft nicht die deutsche Fassung) b) Nummer 3 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „Ein Befehl ist so nahe wie praktikabel an dem Ort, an dem er auszuführen ist, zu übermitteln.“ c) (betrifft nicht die deutsche Fassung) 8. (betrifft nicht die deutsche Fassung)
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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