Durchführungsverordnung (EU) 2025/468 der Kommission vom 12. März 2025 zur Eröffnung und Verwaltung von Zollkontingenten der Union für bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in der Republik Chile
Text
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Article 1
Für Waren mit Ursprung in Chile werden die im Anhang aufgeführten Zollkontingente der Union eröffnet.
Article 2
Die im Anhang festgelegten Zollkontingente werden nach den Artikeln 49 bis 54 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 verwaltet.
Article 3
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Februar 2025.
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