Durchführungsverordnung (EU) 2025/544 der Kommission vom 25. März 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 hinsichtlich der Muster für Veterinärbescheinigungen und der Muster für Veterinär-/amtliche Bescheinigungen für den Eingang in die Union von Sendungen bestimmter Kategorien von Landtieren und ihres Zuchtmaterials
Text
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Article 1
Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 14 wird Buchstabe e gestrichen. 2. Anhang II erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Article 2
Während einer Übergangszeit bis zum 12. Februar 2026 ist die Verwendung von Veterinärbescheinigungen und Veterinär-/amtlichen Bescheinigungen, die nach den Mustern in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 in der vor deren Änderung durch die vorliegende Verordnung geltenden Fassung ausgestellt wurden, weiterhin für den Eingang in die Union von Sendungen bestimmter Kategorien von Landtieren und ihres Zuchtmaterials zulässig, sofern diese Bescheinigungen spätestens am 12. November 2025 ausgestellt wurden.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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