Delegierte Verordnung (EU) 2025/606 der Kommission vom 21. März 2025 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Methode zur Berechnung und Überprüfung der Quoten für die Recyclingeffizienz und die stoffliche Verwertung von Altbatterien sowie des Formats für die Dokumentation
Text
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Article 1
Die Methode zur Berechnung und Überprüfung der Quoten für die Recyclingeffizienz und die stoffliche Verwertung von Altbatterien sowie das Format für die Dokumentation über die Recyclingeffizienz und die stoffliche Verwertung von Altbatterien und über den Bestimmungsort und den Ertrag der endgültigen Outputfraktionen sind im Anhang festgelegt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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