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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2025/636 der Kommission vom 25. März 2025 zur Änderung von Anhang III und Anhang V der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 hinsichtlich der Muster für Veterinärbescheinigungen, der Muster für amtliche Bescheinigungen, der Muster für Veterinär-/amtliche Bescheinigungen und der privaten Bestätigung in Bezug auf den Eingang in die Union oder die Durchfuhr durch die Union in ein Drittland von Sendungen bestimmter Kategorien von zum menschlichen Verzehr bestimmten Tieren und Waren

CELEX
32025R0636
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-03-25
In force since
2025-05-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 erhält die Fassung von Anhang I der vorliegenden Verordnung.

2 Anhang V der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 erhält die Fassung von Anhang II der vorliegenden Verordnung.

Article 2

Während einer Übergangszeit bis zum 19. Februar 2026 ist die Verwendung von Veterinärbescheinigungen, amtlichen Bescheinigungen, Veterinär-/amtlichen Bescheinigungen und privaten Bestätigungen, die nach den Mustern in Anhang III und Anhang V der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 in der vor der Änderung der genannten Durchführungsverordnung durch die vorliegende Verordnung geltenden Fassung ausgestellt wurden, weiterhin für den Eingang in die Union oder die Durchfuhr durch die Union in ein Drittland von Sendungen bestimmter Kategorien von Tieren und Waren gemäß den Artikeln 8 bis 30a und Artikel 33 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 zulässig, sofern diese Bescheinigungen spätestens am 19. November 2025 ausgestellt wurden.

Article 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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