Durchführungsverordnung (EU) 2025/648 der Kommission vom 2. April 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2378 bezüglich der Standardformblätter und elektronischen Formate, die im Zusammenhang mit der Richtlinie 2011/16/EU des Rates in der durch die Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates geänderten Fassung zu verwenden sind, sowie der Liste der statistischen Angaben, die die Mitgliedstaaten zur Bewertung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates in der durch die Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates geänderten Fassung zu übermitteln haben
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
„(4 Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission alljährlich vor dem 1. April auf elektronischem Weg die statistischen Angaben zum verpflichtenden automatischen Informationsaustausch gemäß der in Anhang XV festgelegten Liste.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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