Verordnung (EU) 2025/783 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. April 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/196 über zusätzliche Zölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika
Text
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Article 1
„(4 Beläuft sich der Betrag der Auszahlungen gemäß CDSOA im Zusammenhang mit Antidumping- und Ausgleichszöllen, die in dem letzten Jahr, für das zu diesem Zeitpunkt offizielle Daten der US-Behörden vorliegen, auf Einfuhren aus der Union gezahlt wurden, auf höchstens 30000 USD, so passt die Kommission – abweichend von Absatz 1 des vorliegenden Artikels – den Umfang der Aussetzung nicht an und die Anwendung des zusätzlichen Einfuhrzolls gemäß Artikel 2 wird ausgesetzt. Die Kommission veröffentlicht zu diesem Zweck eine entsprechende Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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