Durchführungsverordnung (EU) 2025/831 der Kommission vom 5. Mai 2025 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie AWPF Calcium Hypochlorite BPF gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
Text
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Article 1
Vorbehaltlich der Einhaltung der in Anhang I festgelegten Bedingungen und gemäß der in Anhang II enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts wird Innovative Water Care Europe SAS eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0027464-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidproduktfamilie „AWPF Calcium Hypochlorite BPF“ erteilt. Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelten Anpassungen der Bedingungen für die Verwendungszwecke 4 und 5 in Meta-SPC 1, 2 und 3 gemäß der Zusammenfassung der Eigenschaften des Produkts in Anhang II. Die Unionszulassung gilt vom 26. Mai 2025 bis zum 30. April 2035.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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