Verordnung (EU) 2025/903 des Rates vom 13. Mai 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Text
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Article 1
„(1b In Anhang I aufgrund von Absatz 1 Buchstabe g aufgeführte führende Geschäftspersonen, die in Russland tätig sind und die behaupten, am 24. Februar 2022 oder danach Eigentumsrechte, die Kontrolle oder den wirtschaftlichen Nutzen ihrer Geschäftsinteressen übertragen zu haben, werden weiterhin als führende Geschäftspersonen betrachtet und auf der Liste in Anhang I belassen, es sei denn, es liegen ausreichende, aktuelle und zuverlässige Informationen vor, aus denen hervorgeht, dass sie das in Absatz 1 Buchstabe g genannten Kriterium nicht mehr erfüllen.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
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