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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2025/905 der Kommission vom 12. Mai 2025 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 in Bezug auf einen Mechanismus der internen Überprüfung im Hinblick auf die Berücksichtigung der Feststellungen des Ausschusses zur Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens von Aarhus in der Sache ACCC/C/2015/128 und in Bezug auf andere verfahrenstechnische Aktualisierungen

CELEX
32025R0905
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-05-12
In force since
2025-08-13
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(3 Die Anmeldungen sind elektronisch über die von der Kommission angegebene elektronische Anwendung zu übermitteln. Alle Schreiben im Zusammenhang mit einer Anmeldung sind elektronisch über das von der Kommission angegebene gesicherte elektronische System zu übermitteln.“

„(1 Unbeschadet zusätzlicher besonderer Berichterstattungspflichten, die aufgrund eines mit Bedingungen und Auflagen verbundenen Beschlusses nach Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2015/1589 auferlegt wurden, sowie unbeschadet der Einhaltung der von den Mitgliedstaaten gegebenenfalls eingegangenen Verpflichtungen im Zusammenhang mit einem Beschluss zur Genehmigung einer Beihilfe stellen die Mitgliedstaaten unter Verwendung des Standardberichtsformulars in Anhang III Jahresberichte über bestehende Beihilferegelungen und Einzelbeihilfen für jedes ganze Kalenderjahr der Anwendung der Regelung oder einen Teil davon zusammen.“

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Der gemäß Artikel 1 Absatz 11 der vorliegenden Verordnung geänderte Anhang I Teil I Abschnitt 6.8 der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 gilt ab dem 13. August 2025.

Relations

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