Delegierte Verordnung (EU) 2025/1048 der Kommission vom 28. März 2025 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/1449 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan durch Festlegung der Elemente des Fortschrittsanzeigers für die Reform- und Wachstumsfazilität
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Article 1 Inhalt des Fortschrittsanzeigers für die Fazilität
1 Der Fortschrittsanzeiger für die Reform- und Wachstumsfazilität zeigt die Fortschritte bei der Durchführung der Reformagenden an, die insbesondere anhand folgender Elemente gemessen werden: a) der Vollendung der Schritte entsprechend der Durchführung der Reformen gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2024) 7375 der Kommission zur Genehmigung der Reformagenden , durch Auflistung und Zählung der in zufriedenstellender Weise vollendeten Schritte und Angabe ihres prozentualen Anteils an der Gesamtzahl der Schritte gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2024) 7375 der Kommission, b) der bei der Auszahlung der nicht rückzahlbaren finanziellen Unterstützung und der Darlehen auf der Grundlage der zufriedenstellenden Erfüllung der Auszahlungsbedingungen erzielten Fortschritte.
2 Der Fortschrittsanzeiger zeigt ferner Folgendes an: a) die Reformagenden und die entsprechenden Bewertungen dieser Reformagenden durch die Kommission, b) die Liste der genehmigten Investitionen des Investitionsrahmens für den westlichen Balkan, c) Links zu Webseiten der Begünstigten, auf denen aktuelle Daten über Endempfänger veröffentlicht sind, die für die Durchführung der Reformen und Investitionen im Rahmen dieser Fazilität während eines Zeitraums von vier Jahren kumulativ Mittel in Höhe von umgerechnet mehr als 50000 EUR erhalten.
3 Der Fortschrittsanzeiger wird online öffentlich zugänglich gemacht und von der Kommission zweimal jährlich aktualisiert. Der Fortschrittsanzeiger muss mindestens bis zum Ende der Durchführungsfrist der Fazilität, einschließlich der Nachfrist, verfügbar sein.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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