Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 der Kommission vom 22. Mai 2025 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Liste der Länder, die ein geringes oder hohes Risiko aufweisen, relevante Rohstoffe zu erzeugen, bei denen die relevanten Erzeugnisse Artikel 3 Buchstabe a nicht entsprechen
Text
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Article 1
1 Im Anhang sind die Länder aufgeführt, die ein geringes oder hohes Risiko aufweisen.
2 Alle nicht im Anhang aufgeführten Länder gelten nach wie vor als Länder mit normalem Risiko.
Article 2
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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