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Seqlense EUR-Lex

Delegierte Verordnung (EU) 2025/1117 der Kommission vom 3. April 2025 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/68 und der Delegierten Verordnung (EU) 2015/208 im Hinblick auf die Anforderungen für die Bremsen von Fahrzeugen und die Anforderungen an die funktionale Sicherheit von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen

CELEX
32025R1117
Document type
REG_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2025-04-03
In force since
2025-06-15
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 16 Anforderungen für Bremsanlagen, die mit Einleitungs-Hydraulikanschlüssen und damit ausgerüsteten Fahrzeuge verbunden werden können

1 Die Wirkungsanforderungen für Zugmaschinen, die mit Bremsanlagen ausgerüstet sind, die mit hydraulischen Einleitungs-Hydraulikanschlüssen verbunden werden können, sind in Anhang XIII festgelegt.

2 Die Fahrzeughersteller dürfen Bremssysteme, die sich nur für Einleitungs-Hydraulikanschlüsse eignen, nach dem 31. Dezember 2024 nicht mehr in neue Zugmaschinen einbauen.“

Article 2 Änderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2015/208

Die Anhänge I und XXIV werden gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.

Article 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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