Verordnung (EU) 2025/1193 des Rates vom 25. April 2025 über die Aufteilung der im Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Republik Côte d’Ivoire und der Europäischen Gemeinschaft (2025-2029) vorgesehenen Fangmöglichkeiten
Text
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Article 1
Die im Rahmen des Protokolls zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Republik Côte d’Ivoire und der Europäischen Gemeinschaft (2025-2029) festgesetzten Fangmöglichkeiten werden wie folgt zwischen den Mitgliedstaaten aufgeteilt:: a) 25 Thunfischwadenfänger Spanien:14 SchiffeFrankreich:11 Schiffe b) 7 Oberflächen-Langleinenfänger Spanien:5 SchiffePortugal:2 Schiffe
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 6. Juni 2025.
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