Durchführungsverordnung (EU) 2025/1310 der Kommission vom 3. Juli 2025 zur Festlegung der technischen Spezifikationen der Datenanforderungen und der Fristen für die Vorlage der jährlichen Metadaten und der Qualitätsberichte für das Thema IKT-Nutzung und E-Commerce für das Bezugsjahr 2026 gemäß der Verordnung (EU) 2019/2152 des Europäischen Parlaments und des Rates
Text
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Article 1
Für das Bezugsjahr 2026 übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) Daten für das Thema „IKT-Nutzung und E-Commerce“ gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2019/2152, die den technischen Spezifikationen im Anhang der vorliegenden Verordnung entsprechen.
Article 2
1 Der jährliche Metadatenbericht für das Bezugsjahr 2026 zum Thema „IKT-Nutzung und E-Commerce“ wird der Kommission (Eurostat) bis zum 31. Mai 2026 übermittelt.
2 Der jährliche Qualitätsbericht für das Bezugsjahr 2026 zum Thema „IKT-Nutzung und E-Commerce“ wird der Kommission (Eurostat) bis zum 5. November 2026 übermittelt.
Article 3
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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