Durchführungsverordnung (EU) 2025/1391 der Kommission vom 15. Juli 2025 zur Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1186 hinsichtlich der Konzentration an Methyleugenol in ätherischem Zimtrindenöl
Text
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Article 1 Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1186
Im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1186 wird in dem mit der Nummer „2b133-eo“ bezeichneten Eintrag für den Futtermittelzusatzstoff ätherisches Zimtrindenöl in Spalte 3 („Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode“) unter der Überschrift „Spezifikationen:“ der Gedankenstrich „— Methyleugenol: ≤ 0,04 %“ ersetzt durch „— Methyleugenol: ≤ 0,004 %“.
Article 2 Übergangsmaßnahmen
Der Futtermittelzusatzstoff ätherisches Zimtrindenöl aus Cinnamomum verum J. Presl, der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1186 zugelassen wurde, sowie die diesen Zusatzstoff enthaltenden Vormischungen, Mischfuttermittel und Einzelfuttermittel, die vor dem 5. September 2025 gemäß den vor dem 5. August 2025 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zum 5. Februar 2026 weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Article 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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