Delegierte Verordnung (EU) 2025/1393 der Kommission vom 8. Juli 2025 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1184 durch Aufnahme einer Überprüfungsklausel
Text
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Article 1a
Die Kommission schließt bis zum 31. Dezember 2025 die Überprüfung von Drittländern ab, die nicht Gegenstand eines Aufrufs zum Handeln oder einer verstärkten Überwachung durch die FATF sind, deren Mitgliedschaft bei diesem internationalen Standardsetzer jedoch ausgesetzt ist, um zu bewerten, ob der Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 entsprechend geändert werden sollte.“
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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