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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1402 der Kommission vom 16. Juli 2025 zur Zulassung von ätherischem Teebaumöl aus Melaleuca alternifolia (Maiden&Betche) Cheel als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten

CELEX
32025R1402
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-07-16
In force since
2025-08-06
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Zulassung

Der im Anhang beschriebene Stoff, der in die Zusatzstoffkategorie „sensorische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Aromastoffe“ einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

Article 2 Übergangsmaßnahmen

1 Der gemäß der Richtlinie 70/524/EWG zugelassene Futtermittelzusatzstoff ätherisches Teebaumöl aus Melaleuca alternifolia (Maiden & Betche) Cheel und die diesen Zusatzstoff enthaltenden Vormischungen, die vor dem 6. Februar 2026 gemäß den vor dem 6. August 2025 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.

2 Misch- und Einzelfuttermittel, die den in Absatz 1 aufgeführten Futtermittelzusatzstoff enthalten und vor dem 6. August 2026 gemäß den vor dem 6. August 2025 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der betreffenden Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind.

3 Misch- und Einzelfuttermittel, die den in Absatz 1 aufgeführten Futtermittelzusatzstoff enthalten und vor dem 6. August 2027 gemäß den vor dem 6. August 2025 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der betreffenden Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für nicht zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind.

Article 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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Versions

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