Durchführungsverordnung (EU) 2025/1410 der Kommission vom 9. Juli 2025 über das Format, das Muster und die technischen Spezifikationen der Kennzeichnungen und Transparenzbekanntmachungen politischer Anzeigen gemäß den Artikeln 11 und 12 der Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates
Text
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Article 1
1 Die in Artikel 11 der Verordnung (EU) 2024/900 genannten Kennzeichnungen müssen den Anhängen I und II der vorliegenden Verordnung entsprechen.
2 Die in Artikel 12 der Verordnung (EU) 2024/900 genannten Transparenzbekanntmachungen müssen den Anhängen I, II und III der vorliegenden Verordnung entsprechen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 10. Oktober 2025.
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