Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416 der Kommission vom 11. Juli 2025 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 im Hinblick auf die Verschiebung des Anwendungsbeginns der Angabepflichten für bestimmte Unternehmen
Text
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Article 1 Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772
Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2 Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt im Hinblick auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen.
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