Durchführungsverordnung (EU) 2025/1423 der Kommission vom 17. Juli 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 684/2014 hinsichtlich der Bedingungen für die Zulassung einer Zubereitung von Canthaxanthin als Futtermittelzusatzstoff für Zuchthennen (Zulassungsinhaber: DSM Nutritional Products Ltd.)
Text
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Article 1 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 684/2014
Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 684/2014 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Article 2 Übergangsmaßnahmen
1 Der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 684/2014 zugelassene Futtermittelzusatzstoff Canthaxanthin und die diesen Zusatzstoff enthaltenden Vormischungen, die vor dem 7. Februar 2026 gemäß den vor dem 7. August 2025 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
2 Misch- und Einzelfuttermittel, die den in Absatz 1 genannten Futtermittelzusatzstoff enthalten und vor dem 7. August 2026 gemäß den vor dem 7. August 2025 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Article 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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