Durchführungsverordnung (EU) 2025/1465 der Kommission vom 22. Juli 2025 über die Zulassung einer Zubereitung aus Enterococcus faecium ATCC 53519 und einer Zubereitung aus Enterococcus faecium ATCC 55593 als Zusatzstoffe in Futtermitteln für alle Tierarten
Text
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Article 1 Zulassung
Die im Anhang beschriebenen Zubereitungen, die in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe“ und die Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe“ einzuordnen sind, werden unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoffe in der Tierernährung zugelassen.
Article 2 Übergangsmaßnahmen
Die Futtermittelzusatzstoffe Enterococcus faecium SF202-DSM 4788-ATCC 53519 und Enterococcus faecium SF301-DSM 4789-ATCC 55593 sowie die diese Zusatzstoffe enthaltenden Futtermittel, die vor dem 12. August 2026 gemäß den vor dem 12. August 2025 geltenden Vorschriften hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.
Article 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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