Durchführungsverordnung (EU) 2025/1526 der Kommission vom 29. Juli 2025 zur Festlegung der Liste und Beschreibung von Variablen und der entsprechenden technischen Spezifikationen, statistischen Klassifikationen und Präzisionsziele für das Thema Struktur der Verdienste gemäß der Verordnung (EU) 2025/941 des Europäischen Parlaments und des Rates
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Article 1 Liste und Beschreibung von Variablen und entsprechende technische Spezifikationen
1 Die Liste und die Beschreibung von Variablen und die entsprechenden technischen Spezifikationen, die der Kommission (Eurostat) für das Thema „Struktur der Verdienste“ zu übermitteln sind, sowie die zu verwendenden statistischen Klassifikationen sind in Anhang I festgelegt.
2 Für örtliche Einheiten, die zu Unternehmen mit 1 bis 9 Arbeitnehmern gehören, wird ein begrenzter Satz von Variablen erfasst, wie in Anhang I festgelegt.
Article 2 Präzisionsziele
Die Präzisionsziele für statistische Erhebungen sind in Anhang II festgelegt.
Article 3 Formate für die Übermittlung von Informationen
1 Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) Datensätze in elektronischer Form, die vollständig überprüfte und editierte Mikrodaten enthalten, die den Validierungsregeln gemäß den Spezifikationen der Variablen in Bezug auf ihre Codierung nach Anhang I enthalten. Revidierte Daten werden — unabhängig von der Anzahl der revidierten Beobachtungen und Variablen — in vollständigen Datensätzen, die alle Variablen erfassen, übermittelt.
2 Die Mitgliedstaaten stellen der Kommission (Eurostat) die nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Daten zur Verfügung und verwenden dafür die von der Kommission (Eurostat) festgelegten Standards für den Austausch statistischer Daten und die zentrale Eingangsstelle für Daten.
Article 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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