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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1570 der Kommission vom 29. Juli 2025 zur Festlegung von Vorschriften für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Notifizierung von Informationen über zertifizierte qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheiten und zertifizierte qualifizierte elektronische Siegelerstellungseinheiten

CELEX
32025R1570
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-07-29
In force since
2025-11-19
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Die Notifizierung gemäß Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 muss zumindest die im Anhang der vorliegenden Verordnung festgelegten Informationen enthalten und erfolgt in elektronischer Form über einen von der Kommission zur Verfügung gestellten gesicherten elektronischen Kanal.

2 Bei Änderungen der übermittelten Informationen nach der ursprünglichen Übermittlung, einschließlich Änderungen des Zertifizierungsstatus qualifizierter elektronischer Signaturerstellungseinheiten und qualifizierter elektronischer Siegelerstellungseinheiten, übermitteln die Mitgliedstaaten die aktualisierten Informationen zusammen mit den betreffenden Begleitdokumenten ebenfalls über den in Absatz 1 genannten Kanal.

Article 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung gilt ab dem 19. Dezember 2025.

Relations

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