Delegierte Verordnung (EU) 2025/1920 der Kommission vom 12. Juni 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Zuteilung einmaliger Produktkennungen für Brillenfassungen, Brillengläser und Fertiglesebrillen
Text
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Article 1
In Anhang VI Teil C der Verordnung (EU) 2017/745 werden folgende Abschnitte angefügt: „6.6.2. Brillenfassungen, Brillengläser und Fertiglesebrillen 6.6.2.1. Brillenfassungen Eine UDI-DI wird Brillenfassungen zugeteilt, die die gleiche Kombination von Konstruktionsparametern aufweisen, darunter mindestens die horizontale Glasbreite nach Kastenmaß („Master-UDI-DI“). Zusätzlich zu der Anforderung in Abschnitt 3.9 ist bei jeder Änderung der Kombination der Konstruktionsparameter gemäß Absatz 1 eine neue Master-UDI-DI erforderlich. 6.6.2.2. Brillengläser Eine UDI-DI wird Brillengläsern zugeteilt, die die gleiche Kombination von Konstruktionsparametern aufweisen, darunter mindestens Gruppen in Bezug auf die mittlere Sphäre (sphärisches Äquivalent), Gruppen in Bezug auf die Addition und Gruppen in Bezug auf ähnliche Sehbeeinträchtigungen („Master-UDI-DI“). Zusätzlich zu der Anforderung in Abschnitt 3.9 ist bei jeder Änderung der Kombination der Konstruktionsparameter gemäß Absatz 1 eine neue Master-UDI-DI erforderlich. 6.6.2.3. Fertiglesebrillen Eine UDI-DI wird Fertiglesebrillen zugeteilt, die die gleiche Kombination von Konstruktionsparametern aufweisen, darunter mindestens die horizontale Glasbreite nach Kastenmaß und die Sphärenstärke des Brillenglases („Master UDI-DI“). Zusätzlich zu der Anforderung in Abschnitt 3.9 ist bei jeder Änderung der Kombination der Konstruktionsparameter gemäß Absatz 1 eine neue Master-UDI-DI erforderlich.“.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. November 2028. Die Hersteller können jedoch bereits vor diesem Datum eine Master-UDI-DI gemäß der Verordnung (EU) 2017/745 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung zuteilen.
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