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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1984 der Kommission vom 3. Oktober 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Garnen aus Polyamiden mit Ursprung in der Volksrepublik China

CELEX
32025R1984
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-10-03
In force since
2025-10-07
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Die Zollbehörden werden nach Artikel 14 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/1036 angewiesen, geeignete Schritte zu unternehmen, um die Einfuhren von endlosen Garnen aus synthetischen Filamenten aus aliphatischen Polyamiden, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, einschließlich synthetischer Monofile von weniger als 67 dtex und einschließlich aller Varianten von Garnen aus Nylon oder anderen aliphatischen Polyamiden, ob texturiert mit einem Titer der einfachen Garne von 50 tex oder weniger oder nicht texturiert, ungezwirnt, doppelt, gezwirnt (oder Varianten davon), gedreht oder ungedreht, die derzeit in die KN-Codes 54023100, 54024500, 54025100 und 54026100 eingereiht werden und ihren Ursprung in der Volksrepublik China haben, in die Union zollamtlich zu erfassen. Unter den KN-Code 54021900 fallende hochfeste Garne aus Polyamiden sind von dieser Untersuchung ausgenommen.

2 Die zollamtliche Erfassung endet neun Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung.

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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