Durchführungsverordnung (EU) 2025/2001 der Kommission vom 6. Oktober 2025 zur Festlegung der Vorschriften für die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Beschreibung der achtjährlichen Variablen für Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung und Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme im Bereich Arbeitskräfte
Text
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Article 1
Die Beschreibung der achtjährlichen Variablen für die Datensätze im Bereich Arbeitskräfte zu den Einzelthemen „Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung“ und „Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme“ ist im Anhang enthalten. Die Mitgliedstaaten wenden diese Variablen im Jahr 2027 in Bezug auf das Einzelthema „Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung“ und 2028 in Bezug auf das Einzelthema „Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme“ an.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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