Delegierte Verordnung (EU) 2025/2002 der Kommission vom 6. Oktober 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2107 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Anzahl der Fischsammelgeräte, die im Übereinkommensbereich der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik zugelassen sind
Text
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Article 1 Änderung der Verordnung (EU) 2017/2107
„(4 Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass pro Schiff mit operativen Bojen ab dem 1. Januar 2026 höchstens 288 FADs gleichzeitig eingesetzt werden.“
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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