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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2025/2009 der Kommission vom 2. Oktober 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 in Bezug auf die Mengen, die nach der Änderung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau im Rahmen bestimmter Zollkontingente eingeführt werden dürfen

CELEX
32025R2009
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-10-02
In force since
2025-10-04
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Änderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988

Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Article 2 Übergangsbestimmungen

Die für den verbleibenden Teil des Zollkontingentszeitraums, der zum Zeitpunkt des Geltungsbeginns dieser Verordnung noch läuft, verfügbare Menge entspricht der Differenz zwischen der neuen Menge gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung und den Mengen, die bereits zwischen dem 25. Juli 2025 und dem Geltungsbeginn der vorliegenden Verordnung zugeteilt wurden. Hat der betreffende Zollkontingentszeitraum zum Zeitpunkt des Geltungsbeginns dieser Verordnung bereits begonnen und ist die zuvor verfügbare Menge erschöpft, so wird die Differenz zwischen der neuen und der vorherigen Menge den Wirtschaftsbeteiligten in der Reihenfolge der Annahme der Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr zugeteilt. Damit Wirtschaftsbeteiligte, die ihre Waren vor dem Geltungsbeginn dieser Verordnung außerhalb eines Zollkontingents eingeführt haben, die Inanspruchnahme des betreffenden Zollkontingents gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2020/1988 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung beantragen können, müssen sie ihre Zollanmeldung ändern. Gewähren die Zollbehörden auf Antrag eines Wirtschaftsbeteiligten die Inanspruchnahme des betreffenden Zollkontingents, so erstatten sie diesem die Differenz zu den bereits entrichteten Einfuhrzöllen.

Article 3 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 4. Oktober 2025.

Relations

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