Delegierte Verordnung (EU) 2025/2150 der Kommission vom 22. Oktober 2025 zur Änderung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe für die Jahre 2026-2027
Text
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Article 1
Artikel 15 der Richtlinie 2014/25/EU wird wie folgt geändert: 1. Unter Buchstabe a wird der Betrag „443000 EUR“ durch den Betrag „432000 EUR“ ersetzt, 2. unter Buchstabe b wird der Betrag „5538000 EUR“ durch den Betrag „5404000 EUR“ ersetzt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2026.
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