Delegierte Verordnung (EU) 2025/2190 der Kommission vom 22. September 2025 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Nomenklatur zu Größenordnung und Codes der Arten der Intervention für den EFRE, den ESF+, den Kohäsionsfonds und den JTF
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Article 1
1 In Anhang I Tabelle 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 werden die folgenden Interventionsbereiche angefügt: „Sonstige Codes mit Bezug zu spezifischen Maßnahmen zur Bewältigung strategischer Herausforderungen im Rahmen der Halbzeitüberprüfung194Produktive Investitionen in große Unternehmen im Zusammenhang mit Verteidigung und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck0 %0 %195Produktive Investitionen in KMU im Zusammenhang mit Verteidigung und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck0 %0 %196Energieverbindungsleitungen und damit verbundene Leitungs-, Verteilungs-, Speicher- und Unterstützungsinfrastruktur100 %40 %197Schutz kritischer Infrastrukturen0 %40 %198Verteidigungsinfrastrukturen und Aufbau und Verbesserungen von Infrastrukturen mit doppeltem Verwendungszweck, einschließlich militärischer Mobilität0 %0 %“
2 In Anhang I Tabelle 1 der Verordnung (EU) 2021/1060 erhält Interventionsbereich 145a folgende Fassung: „145aUnterstützung für die Entwicklung von Kompetenzen oder den Zugang zu Beschäftigung im Bereich digitale Technologien und technologieintensive Innovationen sowie Biotechnologien und Verteidigungstechnologien0 %0 %“
3 In Anhang I Tabelle 6 der Verordnung (EU) 2021/1060 erhält Zeile 11 folgende Fassung: „11Beitrag zu Kompetenzen und Arbeitsplätzen in den Bereichen digitale Technologien, technologieintensive Innovationen, umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien, Biotechnologien und Verteidigungstechnologien0 %“
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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