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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2025/2337 der Kommission vom 24. November 2025 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1452 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Waren aus Endlosglasfaserfilamenten mit Ursprung in der Volksrepublik China

CELEX
32025R2337
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2025-11-24
In force since
2025-11-26
End of validity
2028-07-15
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Tabelle in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1452 erhält folgende Fassung: „UnternehmenEndgültiger AntidumpingzollTARIC-Zusatzcode CNBM Group: Jushi Group Co., Ltd.; Jushi Group Chengdu Co., Ltd.; Jushi Group Jiujiang Co., Ltd.; Taishan Fiberglass Inc. 23,0 %B990Jiangsu Changhai Composite Materials Holding Co., Ltd.17,2 %A983Andere mitarbeitende Unternehmen, nämlich Chongqing Polycomp International Corporation20,5 %B991Alle übrigen Einfuhren mit Ursprung in der Volksrepublik China23,0 %A999“

Article 2

Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2023/1452 kann geändert werden, um neue ausführende Hersteller aus der Volksrepublik China hinzuzufügen und für sie den entsprechenden gewogenen durchschnittlichen Antidumpingzollsatz für mitarbeitende, aber nicht in die Stichprobe einbezogene Unternehmen einzuführen. Ein neuer ausführender Hersteller muss Beweise dafür vorlegen, dass a) er die in Artikel 1 Absatz 1 beschriebenen Waren im Untersuchungszeitraum der Überprüfung (1.10.2023 bis 30.9.2024) nicht ausgeführt hat, b) er nicht mit einem Ausführer oder Hersteller verbunden ist, der den mit dieser Verordnung eingeführten Maßnahmen unterliegt und der bei der Ausgangsuntersuchung hätte mitarbeiten können, und c) er die betroffene Ware nach dem Ende des Untersuchungszeitraums tatsächlich in die Union ausgeführt hat oder er eine unwiderrufliche vertragliche Verpflichtung zur Ausfuhr einer erheblichen Menge in die Union eingegangen ist.

Article 3

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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Versions

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