Durchführungsverordnung (EU) 2025/2543 der Kommission vom 11. Dezember 2025 zur Verweigerung der Verlängerung der Zulassung für Patentblau V als Zusatzstoff in Futtermitteln für nicht zur Lebensmittelerzeugung bestimmte Tiere und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 643/2013
Text
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Article 1 Verweigerung der Verlängerung der Zulassung
Die Verlängerung der Zulassung für Patentblau V als Zusatzstoff in der Tierernährung der Kategorie „sensorische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Farbstoffe, Stoffe, die einem Futtermittel Farbe geben oder die Farbe in einem Futtermittel wiederherstellen“ zur Verwendung bei nicht zur Lebensmittelerzeugung bestimmten Tieren wird verweigert.
Article 2 Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 643/2013
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 643/2013 wird aufgehoben.
Article 3 Marktrücknahme
1 Bestände des in Artikel 1 genannten Zusatzstoffs, die für nicht zur Lebensmittelerzeugung bestimmte Tiere bestimmt sind, und Bestände von Vormischungen, die diesen Zusatzstoff enthalten, werden bis zum 1. April 2026 vom Markt genommen.
2 Einzel- und Mischfuttermittel, die vor dem 1. April 2026 mit dem Zusatzstoff oder den Vormischungen gemäß Absatz 1 hergestellt wurden und für nicht zur Lebensmittelerzeugung bestimmte Tiere bestimmt sind, werden bis zum 1. Juli 2026 vom Markt genommen.
Article 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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