Bekanntmachung betreffend den Anwendungsbereich der Kernenergie Amtsblatt Nr. C 125 vom 01/12/1972 S. 0016 - 0016 Dänische Sonderausgabe: Reihe I Kapitel 1972(1-8.12) S. 0031 Englische Sonderausgabe: Reihe I Kapitel 1972(1-8.12) S. 0031 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 3 S. 0045 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 05 Band 3 S. 0045 Bekanntmachung betreffend den Anwendungsbereich der Kernenergie In Anbetracht der Bedeutung, die der Wasserzerlegung durch chemische Kreisprozesse im Hinblick auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Kernenergie zukommt, beabsichtigt die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, ein abgestimmtes Vorgehen auf diesem Gebiet zu fördern.
Zu diesem Zweck fordert sie alle Organisationen, Unternehmen und Institute, die einschlägige Forschungsprogramme planen oder durchführen, auf, ihr diese Programme gemäß Artikel 5 des Euratom-Vertrags zu übermitteln. Die Mitteilungen sind zu richten an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Generaldirektion Gewerbliche Wirtschaft, Technologie und Wissenschaft, rü de la Loi 200, B 1040 Brüssel, mit Kopie an die Gemeinsame Forschungsstelle, Wissenschaftliche Direktion, Ispra (Varese), Italien.