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79/534/EWG: Stellungnahme der Kommission vom 23. Mai 1979 zu den regionalen Entwicklungsprogrammen

CELEX
31979A0534
Document type
OPIN
Sector
Legislation
Date of document
1979-05-23
In force since
1979-05-23
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

79/534/EWG: Stellungnahme der Kommission vom 23. Mai 1979 zu den regionalen Entwicklungsprogrammen Amtsblatt Nr. L 143 vom 12/06/1979 S. 0007 - 0008 Spanische Sonderausgabe: Kapitel 14 Band 1 S. 0016 Portugiesische Sonderausgabe: Kapitel 14 Band 1 S. 0016 STELLUNGNAHME DER KOMMISSION vom 23. Mai 1979 zu den regionalen Entwicklungsprogrammen (79/534/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 155, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 724/75 des Rates vom 18. März 1975 über die Errichtung eines Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (1), geändert durch die Verordnung (EWG) Nr.

214/79 (2), insbesondere auf Artikel 6, gestützt auf die regionalen Entwicklungsprogramme, die ihr gemäß Artikel 6 übermittelt worden sind, nach Stellungnahme des Ausschusses für Regionalpolitik zu diesen Programmen vom 16. Juni und 26. Oktober 1978, in Erwägung nachstehender Gründe: In dem vom Ausschuß für Regionalpolitik ausgearbeiteten gemeinsamen Schema (3) ist - trotz dessen indikativen Charakters - festgelegt, welche Angaben diese Programme entsprechend den fünf Kapiteln "Wirtschaftliche und soziale Analyse", "Entwicklungsziele", "Entwicklungsaktionen", "Finanzmittel" und "Durchführung" enthalten müssen.

Die in enger Verbindung mit den einzelstaatlichen Stellen sowie im Ausschuß für Regionalpolitik vorgenommene Prüfung der regionalen Entwicklungsprogramme hat mehrere Mitgliedstaaten auf Ersuchen der Kommission veranlasst, diese Programme entweder zu ergänzen oder wichtige zusätzliche Auskünfte zu liefern - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB: 1. Wirtschaftliche und soziale Analyse Dieses Kapitel ist im allgemeinen am besten entwikkelt. Aus allen Programmen sind die Hauptmerkmale der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Regionen, die wichtigsten Ungleichgewichte, unter denen die Region leidet, und die Auswirkungen der bisherigen Maßnahmen ersichtlich.

Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen allerdings in der Darstellung dieser Analysen. Das Entwicklungspotential und die Entwicklungsbedingungen der Regionen einschließlich der Engpässe werden häufig recht knapp dargestellt. Zwar wird bei dieser Analyse im allgemeinen auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmen des Landes Bezug genommen, doch ist der gemeinschaftliche wirtschaftliche Zusammenhang nur ungenügend berücksichtigt worden. Die regionalen Auswirkungen der gemeinsamen Agrarpolitik und der Politik der Gemeinschaft im Bereich der auswärtigen Beziehungen, einschließlich ihrer Erweiterung, sind im allgemeinen wenig untersucht worden.

Bei den Grenzgebieten müsste in der Analyse ihrer spezifischen Lage stärker Rechnung getragen werden, namentlich im Zusammenhang mit der oder den Nachbarregionen jenseits der Landesgrenze. In manchen Fällen wird in der sozio-ökonomischen Analyse auf Globaldaten Bezug genommen, die die gesamte Region betreffen, während nur eine engere Zone innerhalb dieser Region nationale Regionalbeihilfen erhält, ohne daß die Förderungswürdigkeit dieser Zone ersichtlich wäre. (1)ABl. Nr. L 73 vom 21.3.1975, S. 1. (2)ABl. Nr. L 35 vom 9.2.1979, S. 1. (3)ABl. Nr. C 69 vom 24.3.1976, S. 2. 2. Entwicklungsziele Die einzelnen Programme umfassen eine mehr oder minder breite Palette von Zielen je nach dem regionalpolitischen Verständnis der einzelnen Mitgliedstaaten.

Die Festlegung verschiedener Ziele für die einzelnen Regionen in quantifizierter Form ist mit Schwierigkeiten verschiedener Art verbunden. Das Ziel "Schaffung von Arbeitsplätzen" wird in einigen Mitgliedstaaten für einen bestimmten Zeitraum quantifiziert, andere wiederum stellen Vorausschätzungen ber das Arbeitsplatzdefizit der einzelnen Regionen für ein bestimmtes Jahr auf (beispielsweise 1980). Wieder andere stellen lediglich entweder Vorausschätzungen für eine Reihe von Regionen oder aber Vorausschätzungen allein über das Arbeitskräfteangebot auf. Um den technischen Schwierigkeiten hierbei zu begegnen, wird die Kommission ihren Arbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung einer Studie betreffend regionale Arbeitskräftebilanzen sowie der fortschreitenden Ausarbeitung gemeinschaftlicher Kriterien dazu Vorrang einräumen.

Über die Planung der regionalen Infrastruktur werden in fast allen Fällen recht präzise Angaben gemacht. Nicht immer sind darin jedoch die Infrastrukturen auf gesamtstaatlicher Ebene enthalten, die für die Regionalentwicklung von erheblicher Bedeutung sind. Eine mehrjährige Planung der Infrastrukturinvestitionen wird noch nicht in allen Mitgliedstaaten erstellt. In den meisten Programmen sind die angestrebten Auswirkungen auf die verschiedenen Wirtschaftszweige der Region explizit oder implizit angegeben, nicht jedoch - wie in dem gemeinsamen Schema verlangt - die Auswirkungen auf das Einkommen der Region.

3. Entwicklungsaktionen Unter dieser Rubrik werden in den Programmen - häufig ausführlich - die direkten regionalpolitischen Maßnahmen analysiert wie Beihilfen mit regionaler Zweckbestimmung und ganz allgemein die wichtigsten Infrastrukturinvestitionen, die den Zwecken der Regionalentwicklung dienen. Im Gegensatz dazu sind die Programme jedoch im allgemeinen recht zurückhaltend hinsichtlich der Maßnahmen im Rahmen der sonstigen einzelstaatlichen oder gemeinschaftlichen Politiken, die indirekte, aber bedeutsame Rückwirkungen auf die Entwicklung der Regionen haben, wie industrie- und agrarpolitische Aktionen, sozialpolitische Aktionen einschließlich Berufsausbildungsmaßnahmen, Umweltschutz- und Landesplanungsmaßnahmen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit der sozio-kulturellen Infrastruktur der Regionen.

Die Infrastrukturetats sind im allgemeinen nicht nach Regionen aufgeschlüsselt. Die Kommission wird unter Verwertung der Ergebnisse der Untersuchungen über die Beurteilung der regionalen Auswirkungen die regionalen Rückwirkungen der Gemeinschaftspolitik und insbesondere ihrer Agrar- und Handelspolitik näher untersuchen. 4. Finanzmittel In den Programmen sind die finanziellen Verpflichtungen des Staates für Zwecke der Regionalentwicklung in den kommenden Jahren mehr oder minder ausführlich angegeben, ohne daß dabei die Prioritäten hinreichend präzise genannt wären. Im allgemeinen werden darin weder die Finanztransfers zwischen verschiedenen staatlichen Ebenen noch die von den Regionen oder den Sub-Regionen stammenden Finanzmittel erwähnt, weiterhin auch nicht die Beihilfen im Rahmen der Sektorpolitik mit regionaler Rückwirkung oder die während des Programmzeitraums von öffentlichen oder grossen Privatunternehmen im Rahmen etwaiger Vertragsplanungsverfahren durchzuführenden Investitionen.

Sie enthalten ausserdem im allgemeinen keine hinreichend präzisen Angaben über die Absichten der Mitgliedstaaten hinsichtlich der künftigen Verwendung der EFRE-Mittel oder anderer Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft. 5. Durchführung Die übermittelten Programme enthalten insgesamt ausführliche Angaben über die für die Durchführung der Regionalpolitik in den einzelnen Mitgliedstaaten verantwortlichen Verwaltungsstellen. Nur einige Länder machen jedoch auch Angaben über den Zeitplan für die Durchführung. Abschließend ist die Kommission der Ansicht, daß die regionalen Entwicklungsprogramme ihr eine bessere Beurteilung der Investitionsvorhaben ermöglichen, die vom EFRE gefördert werden sollen, doch müssen diese Programme noch weiterentwickelt werden, damit sie als hinreichend präziser Bezugsrahmen für die Beurteilung dieser Vorhaben betrachtet werden können.

Diese Stellungnahme der Kommission über die regionalen Entwicklungsprogramme greift nicht der Anwendung der Artikel 92 bis 94 des EWG-Vertrags vor. Brüssel, den 23. Mai 1979 Für die Kommission Antonio GIOLITTI Mitglied der Kommission

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