Schlußfolgerungen des Rates vom 26. Mai 1987 betreffend die berufliche Bildung der Frauen Amtsblatt Nr. C 178 vom 07/07/1987 S. 0003 - 0003 SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES vom 26. Mai 1987 betreffend die berufliche Bildung der Frauen (87/C 178/03) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - 1. nimmt Kenntnis von der Mitteilung der Kommission über die berufliche Bildung der Frauen, die im Zusammenhang mit dem mittelfristigen Programm der Gemeinschaft zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen (1986-1990) und mehreren Entschließungen des Rates auf dem Gebiet der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit oder zur Beschäftigungspolitik zu sehen ist;
2. erkennt an, daß die Frauen vor allem aufgrund von Benachteiligungen bei der beruflichen Bildung weiterhin besondere Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt haben; auch sind sie weniger auf zukunftsträchtige Berufe ausgerichtet, nehmen häufig Arbeitsplätze ein, die oftmals eine Veränderung der Qualifikationsprofile infolge des fortschreitenden Einsatzes neuer Technologien erforderlich machen, und haben noch keine hinreichenden Aussichten auf beruflichen Aufstieg; 3. würde es begrüssen, wenn das Angebot an Maßnahmen zur ständigen Weiterbildung den Bedürfnissen der Frauen, einschließlich der stellensuchenden Frauen angepasst werden könnte;
4. teilt die Auffassung der Kommission, daß die in den Mitgliedstaaten bereits in Angriff genommenen gezielten Anstrengungen und Maßnahmen dem Umfang des Bedarfs an beruflicher Bildung für Frauen entsprechen müssten; 5. hebt den positiven Einfluß hervor, den die auf Gemeinschaftsebene bereits eingeleiteten Maßnahmen in den Mitgliedstaaten haben; 6. nimmt die Absichten der Kommission zur Kenntnis, zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des mittelfristigen Gemeinschaftsprogramms ,,Chancengleichheit für Frauen (1986-1990)'' Empfehlungen für Schwerpunkte bei Maßnahmen auf dem Gebiet der beruflichen Bildung der Frauen zu geben und den Austausch von Informationen und Erfahrungen auf Gemeinschaftsebene zu fördern;
7. hebt hervor, daß eine enge Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen des Bildungswesens und der Arbeitswelt erreicht werden muß, um die berufliche Bildung der Frauen sicherzustellen; 8. weist in Anbetracht dessen darauf hin, daß die Kohärenz zwischen gezielten Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit und der globalen Wirtschafts- und Sozialpolitik sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch in den Mitgliedstaaten weiterhin zu fördern ist; 9. ist der Auffassung, daß die berufliche Bildung der Frauen unter Berücksichtigung der Beschäftigungsaussichten, die sich in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei selbständigen Tätigkeiten bieten, verbessert werden sollte;
10. hebt hervor, daß es wichtig ist, daß die Frauen, die eine Ausbildung anstreben, wie auch die Ausbilder und Sozialpartner sich der Bedeutung der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen bewusst werden, damit die berufliche Bildung zu einer wirklichen Eingliederung ins Berufsleben führt; 11. weist darauf hin, daß es seiner Ansicht nach wichtig ist, den Schwerpunkt auf folgende Maßnahmen zu legen:a) Organisation, Funktionsweise und Ausstattung der Ausbildungsstellen, der Beratungs- und Vermittlungsdienste;b)Beteiligung aller Betroffenen - insbesondere der Sozialpartner - an den Prozessen der beruflichen Bildung von Frauen;c)wünschenswerte Reformen oder Anpassungen im Rahmen sowohl des Hochschulunterrichts als auch der Berufspraktika bereits in der letzten Phase der Pflichtschulzeit;d)Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse benachteiligter Frauen und Einbeziehung dieser Frauen in die berufliche Bildung;e)Ausrichtung der Frauen auf andere als die traditionellen Ausbildungsgänge, insbesondere auf Berufe im wissenschaftlich-technischen Bereich, und auf die Ausübung verantwortungsvoller Tätigkeiten sowie Berücksichtigung der Bedeutung einer Erfolgskontrolle hinsichtlich ihrer Eingliederung ins Erwerbsleben;f)Ermutigung der Unternehmen zur Verfolgung einer aktiven Weiterbildungspolitik sowie zur verstärkten Einbeziehung von Frauen in Weiterbildungsmaßnahmen;g)berufliche Wiedereingliederung insbesondere der Frauen, die aus familiären Gründen aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind;h)Berufsbildungsangebot für Frauen, die den Arbeitsmarkt verlassen haben, das ihnen eine spätere berufliche Wiedereingliederung erleichtert;i)Maßnahmen zugunsten der Frauen ohne Berufsausbildung, die ohne Beschäftigung sind oder Gefahr laufen, ihre Beschäftigung zu verlieren;j)Schulung von Ausbildern;k)positive Maßnahmen;l)flankierende und unterstützende Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene, darunter Errichtung eines Netzes von Demonstrationsvorhaben.