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Schlußfolgerungen des Rates vom 15. Juni 1987 zur Entwicklung der innerbetrieblichen beruflichen Weiterbildung der erwachsenen Arbeitnehmer

CELEX
31987Y0707(04)
Document type
CONCL
Sector
Legislation
Date of document
1987-06-15
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Schlußfolgerungen des Rates vom 15. Juni 1987 zur Entwicklung der innerbetrieblichen beruflichen Weiterbildung der erwachsenen Arbeitnehmer Amtsblatt Nr. C 178 vom 07/07/1987 S. 0005 - 0005 SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES vom 15. Juni 1987 zur Entwicklung der innerbetrieblichen beruflichen Weiterbildung der erwachsenen Arbeitnehmer (87/C 178/05) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - 1. nimmt Kenntnis von der Mitteilung der Kommission zur betrieblichen Weiterbildung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft; 2. erinnert an seine Entschließung vom 22. Dezember 1986 über ein Aktionsprogramm zur Förderung des Beschäftigungswachstums (1), in der es heisst, daß die Gemeinschaft über ,,Arbeitskräfte, die sowohl die erforderlichen Fertigkeiten als auch die notwendige Flexibilität besitzen, um den sich verändernden Bedürfnissen von Industrie, Handel und Gewerbe . . . gerecht zu werden'', verfügen muß und daß der Rat darauf hinwirken will, daß ,,der Ausbildungsstand von Erwachsenen und ihre Fortbildungsmöglichkeiten verbessert werden'';

3. ist der Auffassung, daß für die Vollendung des Binnenmarkts und für den technologischen Fortschritt in der Gemeinschaft besonders angesichts des tiefgreifenden technologischen Wandels bedeutsame Anstrengungen bei der Unterweisung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit dem Ziel eines wirksameren Einsatzes des menschlichen Potentials erforderlich sind; 4. ist ferner der Auffassung, daß die Anpassung der Unternehmen an die neuen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht nur Sache der Arbeitgeber und der öffentlichen Hand ist, sondern auch von den Arbeitnehmern mitgetragen werden muß, und daß mit der beruflichen Weiterbildung sowohl die Fähigkeit der Arbeitnehmer, den sich wandelnden beruflichen Erfordernissen gerecht zu werden, als auch die Produktivität der Unternehmen verbessert wird;

5. nimmt mit Interesse Kenntnis von der am 6. März 1987 im Rahmen des sozialen Dialogs verabschiedeten gemeinsamen Stellungnahme, in der die Sozialpartner die Auffassung vertreten, daß die Weiterbildung den Arbeitnehmern eine rasche und kontinuierliche Anpassung an den strukturellen Wandel in den Unternehmen ermöglichen muß; 6. hält es für wünschenswert, daß die Maßnahmen auf dem Gebiet der beruflichen Weiterbildung von den Sozialpartnern und der öffentlichen Hand angeregt werden und daß sich die Sozialpartner über den entsprechenden Bedarf und die geeigneten Methoden verständigen;

7. nimmt zur Kenntnis, daß die Kommission nach Anhörung der zuständigen Gremien - insbesondere des Beratenden Ausschusses für die Berufsausbildung - und der Sozialpartner demnächst ein Gemeinschaftsprogramm zur Entwicklung der beruflichen Weiterbildung unterbreiten will, das unter anderema) sich unter Berücksichtigung der laufenden Programme für Jugendliche auf die in den Unternehmen beschäftigten erwachsenen Arbeitnehmer konzentriert, aber auch Arbeitssuchende, einschließlich der ungelernten Arbeitskräfte, soweit wie möglich mit einbezieht;b)die besonderen Gegebenheiten der kleinen und mittleren Unternehmen berücksichtigt, um den Ausbildungsstand in diesen Unternehmen anzuheben und zu verbessern;c)die sich gegebenenfalls stellenden besonderen Probleme der Frauen bei der beruflichen Weiterbildung berücksichtigt;d)allen interessierten Kreisen durch entsprechende Maßnahmen die Vorteile und Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung ins Bewusstsein ruft, hierbei zum Beispiel die neuen Lehrmittel und -methoden berücksichtigt, einschließlich der neuen Techniken wie ,,open learning'' und ,,distance learning'', über die die an der beruflichen Weiterbildung Beteiligten aktiv unterrichtet werden sollten;e)der Bedeutung einer Ausbildung der Ausbilder, der Zweckmässigkeit des Austauschs von Ausbildern und den Möglichkeiten der technischen Hilfe Rechnung trägt;f)den Erwerb der anerkannten beruflichen Befähigungen und der für die Ausübung eines Berufs notwendigen Eignungen fördert;g)Forschungsthemen von gemeinsamem Interesse ermittelt und den Austausch der vorhandenen Forschungsergebnisse vorsieht;

8. stellt fest, daß die Unternehmen und die Arbeitnehmer bei der beruflichen Weiterbildung in der Praxis immer noch auf verschiedene Hindernisse und Zwänge stossen, insbesondere bei der Gestaltung der Arbeitszeit, und daß daher für einen wirksamen Einsatz der für die berufliche Weiterbildung erforderlichen Investitionen die Gemeinschaftsarbeiten zum Abbau dieser Hindernisse und Zwänge weitergeführt werden müssen. (1) ABl. Nr. C 340 vom 31. 12. 1986, S. 2.

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