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Entschließung des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl über die Assoziationsabkommen mit den Ländern Mittel- und Osteuropas (in der 292. Vollsitzung vom 7. Juni 1991 einstimmig angenommen)

CELEX
31991Y0726(02)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
1991-06-07
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Beratenden Ausschusses der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl über die Assoziationsabkommen mit den Ländern Mittel- und Osteuropas (in der 292. Vollsitzung vom 7. Juni 1991 einstimmig angenommen) Amtsblatt Nr. C 197 vom 26/07/1991 S. 0003 - 0004 ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL über die Assoziationsabkommen mit den Ländern Mittel- und Osteuropas (in der 292. Vollsitzung vom 7. Juni 1991 einstimmig angenommen) (91/C 197/03) DER BERATENDE AUSSCHUSS DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL - nach Anhörung der Berichte seiner Unterausschüsse Allgemeine Ziele und Markt und Preise, nach Kenntnisnahme der Erklärung des Vertreters der Kommission, 1.

UNTERSTÜTZT die Politik der Kommission gegenüber den Ländern Mittel- und Osteuropas, die darauf abzielt, diese Länder in der derzeitigen Phase des Wandels und des Übergangs von einem zentral gelenkten zu einem marktwirtschaftlichen System, das den sozialen Problemen Rechnung trägt, zu unterstützen; 2.IST DER MEINUNG, daß diese Entwicklung nicht ohne eine weitgehende Umstrukturierung der Anlagen der Eisen- und Stahlindustrie sowie des Kohlenbergbaus in den Ländern Mittel- und Osteuropas, die progressive Abschaffung der Subventionen, eine schrittweise Übernahme marktwirtschaftlicher Regeln und die Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen vollzogen werden kann, wobei diese Maßnahmen soziale Probleme zu berücksichtigen haben;

3.ERINNERT in diesem Zusammenhang an die Angebote für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, welche die Unternehmen der Gemeinschaft den Unternehmen der Länder Mittel- und Osteuropas unterbreitet haben; 4.LEGT WERT DARAUF, daß die Kommission diese Angebote in ihren derzeitigen Verhandlungen mit diesen Ländern berücksichtigt und die Verwirklichung der einschlägigen Maßnahmen aus Gemeinschaftsmitteln und durch EG-Programme erleichtert; 5.FORDERT MIT NACHDRUCK, daß sich alle Betroffenen während der für das Ziel der Liberalisierung der Wirtschaft erforderlichen Übergangszeit um Schaffung der Voraussetzungen für einen geordneten Markt bemühen, der in Übereinstimmung mit den Vorschriften des EGKS-Vertrags steht.

Jedes unlautere Verhalten, das eine plötzliche Zunahme der Gemeinschaftseinfuhr von Kohle und Stahl aus den Ländern Mittel- und Osteuropas während dieser Zeit mit sich bringt, würde nämlich unweigerlich dazu führen, daß die Gemeinschaftsproduzenten auf der Anwendung der im Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) und in den EGKS-Bestimmungen vorgesehenen Schutzmaßnahmen (Ausgleichszölle und Antidumping-Maßnahmen) bestehen müssen; 6.FORDERT die Kommission AUF, im Rahmen der Assoziationsabkommen mit den Ländern Mittel- und Osteuropas die Beseitigung der Zollschranken auszuhandeln, und zwar unter Berufung auf den Grundsatz von Transparenz und Gegenseitigkeit.

Sollte sich aus politischen Gründen eine gewisse Asymmetrie in der Zeitfolge der Herabsetzung der Zollsätze als unvermeidlich erweisen, könnte diese Ungleichheit nur über kurze Zeit geduldet werden; 7.HÄLT es FÜR UNERLÄSSLICH, daß die Kommission im Rahmen dieser Abkommen die Entwicklung der Umstrukturierung der Stahl- und Kohleindustrie in diesen Ländern beobachten und im Fall der Beibehaltung oder Einführung wettbewerbsverzerrender Praktiken rasch und effizient eingreifen kann. Im Hinblick darauf muß sich die Kommission vergewissern, daß diese Länder nach Ablauf einer angemessenen Übergangsfrist einen Beihilfekodex festlegen, der sich an den in der Gemeinschaft geltenden Kodex anlehnt, und diesen genauestens einhalten;

8.BESTEHT DARAUF, daß die Kommission ihn rechtzeitig über den Verlauf der Verhandlungen informiert.

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