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Seqlense EUR-Lex

Schlußfolgerungen des Rates vom 17. Juni 1992 zur europäischen Zivilluftfahrtindustrie

CELEX
31992Y0715(05)
Document type
CONCL
Sector
Legislation
Date of document
1992-06-17
In force since
1992-06-17
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Schlußfolgerungen des Rates vom 17. Juni 1992 zur europäischen Zivilluftfahrtindustrie Amtsblatt Nr. C 178 vom 15/07/1992 S. 0009 - 0009 SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES vom 17. Juni 1992 zur europäischen Zivilluftfahrtindustrie (92/C 178/05) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - HAT die von der Kommission in ihrer Mitteilung über die europäische Luftfahrtindustrie entwickelte Analyse ZUR KENNTNIS GENOMMEN; BEKRÄFTIGT die Bedeutung einer starken, dynamischen und wettbewerbsfähigen Luftfahrtindustrie für die gesamte Wirtschaft und für die strategische Komponente der europäischen Technologie;

IST ÜBEREINSTIMMEND DER AUFFASSUNG, daß die gegenwärtigen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen zu einer Verschärfung der Wettbewerbsbedingungen führen werden; die Unternehmen sind daher gezwungen, sich immer wettbewerbsfähigere Strukturen zuzulegen. Der Rat nimmt insbesondere die Überlegungen der Kommission zu den mengenbedingten Rationalisierungseffekten und zum technologischen Bedarf sowie die Tatsache zur Kenntnis, daß in der Luftfahrtindustrie der Dollar die Referenzwährung ist; BEGRÜSST daher die Bemühungen um Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für eine ausgeglichene Entwicklung der Luftfahrtindustrie sowie den Dialog, der mit den Behörden der einzelnen Staaten und den Wirtschaftsteilnehmern unter diesem Gesichtspunkt seit der Veröffentlichung der ersten Mitteilung zustande gekommen ist;

ERSUCHT die Kommission, - den Dialog unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips zu vertiefen und zu intensivieren, um mit allen betroffenen Seiten die Durchführungsmodalitäten für die Gemeinschaftsmaßnahmen festzulegen, die im Einklang mit den Wettbewerbsregeln und den sonstigen internen Regeln der Gemeinschaft sowie den internationalen Übereinkommen festgelegt werden müssen, - sämtliche Akteure des Luftverkehrs einschließlich der Zulieferer der Luftfahrtindustrie, die die Konjunkturschwankungen häufig unmittelbarer spüren als die Grossunternehmen oder die Hauptunternehmer, in die Kontakte einzubeziehen, - zu bestimmen, welche gemeinschaftliche FuT-Tätigkeit in den Bereichen Luftfahrt und Luftverkehr in die FuT-Rahmenprogramme einbezogen werden könnte.

Diese könnte für die Luftfahrt relevante Technologien betreffen, wobei darauf zu achten wäre, daß das Zusammenspiel zwischen der europaweiten und der einzelstaatlichen Forschung optimiert wird, - den Dialog mit den Drittländern fortzusetzen und in Zusammenarbeit mit der Industrie Gespräche über die Lage und die Aussichten der Luftfahrtindustrie der mittel- und osteuropäischen Länder und der unabhängigen Staaten der ehemaligen UdSSR aufzunehmen; ERSUCHT die Kommission, ihn in dieser Frage auf dem laufenden zu halten.

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