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Beschluß des Rates vom 18. Januar 1993 über die Bestimmung der maßgebenden Erzeuger- und Arbeitnehmerorganisationen, denen es obliegt, Listen der Kandidaturen für die Vertretung der Erzeuger und der Arbeitnehmer im Beratenden Ausschuß der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl aufzustellen

CELEX
31993Y0203(01)
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
1993-01-18
In force since
1993-01-18
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Beschluß des Rates vom 18. Januar 1993 über die Bestimmung der maßgebenden Erzeuger- und Arbeitnehmerorganisationen, denen es obliegt, Listen der Kandidaturen für die Vertretung der Erzeuger und der Arbeitnehmer im Beratenden Ausschuß der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl aufzustellen Amtsblatt Nr. C 030 vom 03/02/1993 S. 0001 - 0002 BESCHLUSS DES RATES vom 18. Januar 1993 über die Bestimmung der maßgebenden Erzeuger- und Arbeitnehmerorganisationen, denen es obliegt, Listen der Kandidaturen für die Vertretung der Erzeuger und der Arbeitnehmer im Beratenden Ausschuß der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl aufzustellen (93/C 30/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf Artikel 18 des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, in Erwägung nachstehender Gründe:

Der Beratende Ausschuß der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, dessen Mandat am 14. November 1992 abgelaufen ist, muß neu besetzt werden. Zunächst sind die maßgebenden Erzeuger- und Arbeitnehmeroranisationen zu bestimmen, denen es obliegt, Listen mit zwei Kandidaten für jeden der ihnen zugewiesenen Sitze aufzustellen. Die Regierungen der Mitgliedstaaten haben die entsprechenden Mitteilungen übermittelt - BESCHLIESST: Artikel 1 Den in der Aufstellung im Anhang aufgeführten maßgebenden Erzeuger- und Arbeitnehmerorganisationen obliegt es, Kandidatenlisten aufzustellen, aufgrund deren - in der in dieser Aufstellung für jede Organisation angegebenden Anzahl - die Mitglieder ernannt werden, die die Erzeuger und die Arbeitnehmer im Beratenden Ausschuß der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vertreten.

Artikel 2 Dieser Beschluß wird zur Unterrichtung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 18. Januar 1993. Im Namen des Rates Der Präsident T. PEDERSEN ANHANG >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

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