Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Entscheidung Nr. 2390/96/EGKS der Kommission vom 16. Dezember 1996 zur Aufhebung der Entscheidung 612/91/EGKS

CELEX
31996S2390
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
1996-12-16
In force since
1997-01-01
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entscheidung Nr. 2390/96/EGKS der Kommission vom 16. Dezember 1996 zur Aufhebung der Entscheidung 612/91/EGKS Amtsblatt Nr. L 326 vom 17/12/1996 S. 0025 - 0025 ENTSCHEIDUNG Nr. 2390/96/EGKS DER KOMMISSION vom 16. Dezember 1996 zur Aufhebung der Entscheidung 612/91/EGKS DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, insbesondere auf Artikel 47, in Erwägung nachstehender Gründe: Es erscheint wünschenswert, die Datensammlung mit den internationalen Organisationen abzustimmen. Dies setzt voraus, daß die Fragebögen vereinfacht und umgestaltet werden, um den Arbeitsaufwand für die Datenlieferanten zu senken.

Außerdem erweist sich eine Anpassung des Erhebungsverfahrens an die wirtschaftlichen Gegebenheiten des Kohlemarktes als unerläßlich. Seit Veröffentlichung der Entscheidung 612/91/EGKS der Kommission vom 31. Januar 1991 über die Kohlestatistiken (1) haben sich einige Änderungen an den Fragebögen über die Förderung, die Bestände und die Struktur der Belegschaft im Steinkohlenbergbau als notwendig erwiesen (Fragebögen M10C, M20, A20, A20a, M21, A21, M22, A22, T60, A60). Seit Veröffentlichung der Empfehlung 91/141/EGKS der Kommission vom 31. Januar 1991 über die Kohlestatistiken (2) haben sich einige Änderungen an den Fragebögen zur Förderung, zu den Beständen, zum Außenhandel und den Lieferungen als notwendig erwiesen (Fragebögen M10L, M11, M30, M30a, A30, A30a, A30b, M40, A40, A40a, M50, A50, A50a, T61, A61, A62, M70, A70).

Da eine bessere Strukturierung der Fragebögen erforderlich ist, müssen die auf der Grundlage der Entscheidung Nr. 612/91/EGKS erhobenen Informationen in den Anwendungsbereich der Empfehlung übertragen werden - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Entscheidung 612/91/EGKS ist ab dem 1. Januar 1997 aufgehoben. Artikel 2 Diese Entscheidung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Diese Entscheidung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Brüssel, den 16. Dezember 1996 Für die Kommission Yves-Thibault DE SILGUY Mitglied der Kommission (1) ABl.

Nr. L 74 vom 20. 3. 1991, S. 1. (2) ABl. Nr. L 74 vom 20. 3. 1991, S. 35.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions