Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Juni 1996 zu den transmissiblen spongiformen Enzephalopathien Amtsblatt Nr. C 194 vom 05/07/1996 S. 0001 - 0001 SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES vom 18. Juni 1996 zu den transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (96/C 194/01) Der Rat (Gesundheit) gibt seiner Befriedigung darüber Ausdruck, daß ihm die Frage der TSE (transmissible spongiforme Enzephalopathien), die ein Problem der öffentlichen Gesundheit betrifft, vorgelegt worden ist, damit er über geeignete Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, dem auf jeden Fall absoluter Vorrang einzuräumen ist, beraten kann.
Der Rat begrüßt das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen und erinnert daran, daß die Minister für Gesundheitsfragen dieses Problem bereits unter griechischem Vorsitz auf Antrag der deutschen Regierung auf der Tagung des Rates am 30. März 1994 erörtert haben. Der Rat hält es in Anbetracht der besten verfügbaren wissenschaftlichen Daten und des grundlegenden Erfordernisses der Vorsorge für erforderlich, daß alle geeigneten Maßnahmen getroffen werden, um die Gefahr einer möglichen Übertragung der BSE (spongiforme Rinderenzephalopathie) auszuschalten. Deshalb empfiehlt der Rat folgende Maßnahmen: - Einrichtung von Mechanismen für die Beobachtung der wissenschaftlichen Erkenntnisse über Ursachen und Übertragung der CJK (Creutzfeldt-Jakob-Krankheit), damit rechtzeitig ermittelt werden kann, welche geeigneten Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zu ergreifen sind; - als unerläßliche Dringlichkeitsmaßnahme Beauftragung des fachübergreifenden wissenschaftlichen Ausschusses, der bereits in den Schlußfolgerungen des Rates (Landwirtschaft) vom 29.
April 1996 vorgesehen ist, seine Tätigkeit aufzunehmen, damit er die Kommission wissenschaftlich beraten und in Bereichen, die in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen, Empfehlungen, insbesondere Vorschläge für konkrete Strategien zur Bekämpfung der TSE, vorlegen kann; - Ausdehnung der epidemiologischen Überwachung der CJK auf alle Mitgliedstaaten unter Verwendung der in fünf Mitgliedstaaten bereits angewandten Verfahren; - Ermutigung zum Erfahrungs- und Know-how-Austausch zwischen Mitgliedstaaten im Kontroll- und Diagnosebereich; - weitere Untersuchungen und Forschungsarbeiten über die TSE, einschließlich CJK.
Der Rat beabsichtigt, sich mit dieser Angelegenheit kontinuierlich zu