Schlussfolgerungen des Rates vom 6. Mai 1996 zum Weißbuch "Lehren und Lernen: Auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft" Amtsblatt Nr. C 195 vom 06/07/1996 S. 0001 - 0005 SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES vom 6. Mai 1996 zum Weißbuch "Lehren und Lernen: Auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft" (96/C 195/01) I. EINFÜHRUNG 1. Der Rat hat am 6. Mai 1996 das Weißbuch "Lehren und Lernen: Auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft" geprüft, das die Europäische Kommission auf Initiative der Kommissionsmitglieder Edith Cresson und Pádraig Flynn im Benehmen mit dem Kommissionsmitglied Martin Bangemann vorgelegt hat.
Mit den nachfolgenden Überlegungen möchte der Rat der Minister für das Bildungswesen einen Beitrag zur Diskussion einiger zentraler Fragen leisten, die sich der allgemeinen und beruflichen Bildung auf der Ebene der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union stellen; auf der Konferenz vom 2. und 3. Februar 1996 in Venedig, mit der das Europäische Jahr des lebensbegleitenden Lernens eingeleitet worden ist, wurde mit dieser Diskussion bereits begonnen, und sie wird im weiteren Verlauf dieses Jahres und darüber hinaus fortgesetzt werden. Die folgenden Überlegungen beanspruchen also nicht, eine definitive Aussage zu diesem Themenkomplex zu sein.
Sie bilden eine Zwischenstufe sowohl der innerstaatlichen Überlegungen als auch des Analyse- und Reflexionsprozesses, der von den europäischen Einrichtungen und den anderen Fachgremien geführt und unter irischem sowie niederländischem Vorsitz fortgesetzt werden wird. 2. Die Minister für das Bildungswesen möchten zunächst der Kommission für ihren zusätzlichen Beitrag zur Untersuchung der wichtigen Fragen danken, die sich im Zusammenhang mit der Entwicklung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mitgliedstaaten stellen; wichtige Beiträge hierzu finden sich bereits in dem auf Initiative von Jacques Delors vorgelegten Weißbuch "Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung" und in verschiedenen Kommissionsdokumenten zur Berufsbildung, zur Hochschulbildung und zum Fernunterricht.
Zu erwähnen sind hier auch die Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Madrid vom Dezember 1995 sowie die Schlußfolgerungen der vorhergehenden Tagungen des Europäischen Rates in Essen und in Cannes, in denen die besorgniserregende Wirtschafts- und Beschäftigungslage in den Unionsländern und die Maßnahmen zur Verbesserung der Wachstums- und Entwicklungsaussichten ins Blickfeld gerückt wurden und festgestellt wurde, wie wichtig es ist, auf einzelstaatlicher wie auf Gemeinschaftsebene Investitionen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Ausbildung zu fördern. Das Jahr 1996, das mit Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates zum "Europäischen Jahr des lebensbegleitenden Lernens" erklärt worden ist, bietet eine wichtige Gelegenheit, in den verschiedenen Gremien der europäischen Zusammenarbeit und auch auf einzelstaatlicher Ebene die Fragen, Anforderungen und lang- und mittelfristigen Zielsetzungen in den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb der Gemeinschaft eingehender zu erörtern.
Mit Blick hierauf ist die Gelegenheit zu ergreifen, die sich mit der Vorlage des Weißbuchs bietet; es enthält eine politische Analyse der Probleme im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und gewinnt dadurch noch eine besondere Bedeutung, daß es zu einem Zeitpunkt vorgelegt wird, da die Artikel 126 und 127 des EG-Vertrags erste Ergebnisse zeitigen und zugleich die neuen gemeinschaftlichen Kooperationsprogramme SOKRATES und LEONARDO anlaufen. Ein weiterer wichtiger Aspekt besteht in der einheitlichen Sicht der Probleme der allgemeinen und beruflichen Bildung. Eine gemeinsame Untersuchung der Probleme der individuellen Ausbildung, des Wirtschaftswachstums und der Entwicklung des Arbeitsmarktes in Verbindung mit den Fragen der Berufsbildung ist für die politische Orientierung unverzichtbar.
Schließlich ist erneut zu unterstreichen, wie wichtig es ist, daß auf Gemeinschaftsebene über diese Fragen nachgedacht wird; dies hat in Abstimmung mit den Überlegungen und im Einklang mit den Innovationsstrategien und Reformen in den einzelnen Mitgliedstaaten zu geschehen; dabei sind gleichzeitig einige problematische Aspekte zu bedenken, die diese einzelstaatlichen Politiken vor Augen führen. Hierzu muß auf die zentrale Rolle des Lehrpersonals für die Innovation und die Verbesserung der Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme hingewiesen werden. 3. Im Weißbuch wird die Gesellschaft der Zukunft als eine "kognitive" Gesellschaft gekennzeichnet, auf die sich die allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme in angemessener Weise einstellen müssen, unter anderem dadurch, daß unter Wahrung der Befugnisse der Mitgliedstaaten Strategien, die auf die europäische Ebene abzielen, erarbeitet werden.
In der zukünftigen Gesellschaft würden die allgemeine und die berufliche Bildung sich nicht auf die Funktion beschränken, die Jugendlichen auf ihre Eingliederung in das Erwerbsleben vorzubereiten; vielmehr muß ihre zentrale Rolle für die perönliche Entwicklung in all ihren Ausdrucksformen, die soziale Integration, die Vermittlung von gemeinsamen Werten, die Weitergabe des kulturellen Erbes und die Entfaltung individueller Unabhängigkeit verstärkt in den Vordergrund treten. Das Weißbuch stellt fest, daß sich die europäische Gesellschaft heute drei großen Umwälzungen gegenübersieht: - der Verbreitung der Informationstechnologien und den sich daraus ergebenden tiefgreifenden Veränderungen der Inhalte und der Organisation von Arbeit und Produktion, - der Globalisierung der Wirtschaft, - der immer schnelleren Entwicklung und Verbreitung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der auf diesen beruhenden Technologien.
Als erstes ist hier der allgemeine Rahmen für die Untersuchung der Probleme zu erörtern, denen sich unsere im Wandel begriffene Gesellschaft gegenübersieht. Man kann bei der Lektüre des Weißbuchs den Eindruck gewinnen, daß seine Analyse vorrangig, wenn nicht ausschließlich auf die wirtschaftlichen Aspekte menschlichen Handelns abstellt. Auch der Titel "Auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft" kann zu Mehrdeutigkeiten führen, wenn er verengt im Sinne eines linearen Verhältnisses zwischen Lernen und der Entwicklung der Wirtschafts- und Beschäftigungslage ausgelegt wird. Nach Auffassung des Rates ist der Rahmen für die Untersuchung der Probleme der allgemeinen und der beruflichen Bildung im Europa von heute und morgen so zu fassen, daß neben den wirtschaftlichen Aspekten der Entwicklung auch die kulturellen und pädagogischen Aspekte gebührend gewürdigt werden.
Das wirtschaftliche Handeln ist auch ein Bestandteil des bürgerlichen Lebens und darf ethische Anliegen im Rahmen der gesellschaftlichen Entwicklung nicht ignorieren. Die philosophische und wertbezogene Dimension muß als wichtiger Faktor begriffen werden, der einer - wenn man so will - dem Denken der Aufklärung verhafteten Sichtweise der gesellschaftlichen Entwicklung, d. h. der Überbewertung des Wissens als Selbstzweck, gegensteuern kann. Bei einer differenzierten Sicht der Probleme und Herausforderungen, denen sich die Gesellschaft von heute stellen muß, läßt sich der Einfluß ermessen, den andere Faktoren neben den Informationstechnologien und der Globalisierung der Wirtschaft im Hinblick auf die vorhersehbaren Veränderungen haben, beispielsweise die großen demographischen Phänomene, die Konfrontation der Kulturen, die Umweltschutzthemen, die Bedrohungen des demokratischen Zusammenlebens und das große Problem der sozialen Ausgrenzung, das in beträchtlichem Maße auf die Kluft zurückzuführen ist, die sich auf dem Gebiet des Wissens und in bezug auf die Fähigkeit zum Umgang mit diesem Wissen auftut.
4. Das Weißbuch schlägt zwei Antworten auf diese Herausforderungen vor. Die erste Antwort betrifft den Zugang zur Allgemeinbildung, die zweite die Entwicklung der für die Erwerbstätigkeit erforderlichen Fähigkeiten. Es besteht - so wird in dem Weißbuch ausgeführt - die Gefahr, daß sich die europäische Gesellschaft in drei Gruppen aufspaltet, nämlich in diejenigen, die fähig sind, Sachverhalte zu verstehen, diejenigen, die nur die Rolle von "Konsumenten" einnehmen können, und diejenigen, die am Rande der Gesellschaft von deren Unterstützung leben, so daß eine Kluft zwischen Wissenden und Unwissenden zu entstehen droht.
Im Weißbuch wird daher hervorgehoben, daß die europäische Dimension der allgemeinen und beruflichen Bildung ausgebaut werden muß. Die europäische Ebene wird durch verschiedene Muster und Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zur grundlegenden Interventionsebene werden; in diesem Sinne - sind hinsichtlich der Verfahren geeignete Foren für die Erörterung der vorgeschlagenen Themen einzurichten; - ist bezüglich der Finanzierungen unter Respektierung der Entscheidungen der einzelnen Mitgliedstaaten anzuerkennen, daß derzeit neue Gemeinschaftsfinanzierungen nicht möglich sind; gleichzeitig wird jedoch vorgeschlagen, daß der Bildungsbereich weiterhin eine Priorität genießt; - ist bei den Zuständigkeiten darauf zu achten, daß die Grundsätze des Maastricht-Vertrags hinsichtlich der Verantwortlichkeit der Mitgliedstaaten für die Inhalte und die Organisation der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung strikt eingehalten werden, und es ist der Subsidiaritätsgrundsatz zu bekräftigen.
Für die Umsetzung dieser Orientierungen nennt das Weißbuch fünf allgemeine Ziele und verschiedene Begleitmaßnahmen: - Die Aneignung neuer Kenntnisse ist zu fördern (hierzu werden die folgenden flankierenden Maßnahmen vorgeschlagen: Entwicklung von Maßnahmen auf europäischer Ebene, die die Anerkennung der Schlüsselkompetenzen ermöglichen sollen; persönliche Kompetenzausweise, europäisches System zur Akkreditierung der Kompetenzen, Erleichterung der Mobilität der Studenten, Unterstützung der Entwicklung von Multimedia-Bildungssoftware). - Schule und Unternehmen sollen einander angenähert werden (Öffnung der Schule hin zur Arbeitswelt, Einbeziehung des Unternehmens in die Berufsbildung, Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen und Unternehmen). - Die Ausgrenzung muß bekämpft werden (hierzu wird vorgeschlagen, die Einrichtung von Schulen der "zweiten Chance" zu fördern und dabei die Ressourcen und Kapazitäten auf vernachlässigte Viertel zu konzentrieren sowie Projekte eines freiwilligen Dienstes in Europa zu fördern). - Jeder sollte drei Gemeinschaftssprachen beherrschen (Förderung des Erlernens von Fremdsprachen bereits von der Vorschulstufe an und auch im Rahmen der Berufsbildung, wozu Bewertungs- und Qualitätssicherungssysteme für den Fremdsprachenunterricht vorzusehen wären). - Materielle und berufsbildungsspezifische Investitionen sollen gleich behandelt werden (entsprechende Anpassung der steuerrechtlichen und buchmäßigen Behandlung der Bildungsausgaben).
II. SCHLUSSFOLGERUNGEN Der Rat der Minister für das Bildungswesen betrachtet die im Weißbuch aufgeführten Ziele als Hinweise für eine mögliche Weiterentwicklung der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mitgliedstaaten und auf der Ebene der Europäischen Union; er bringt den Wunsch zum Ausdruck, daß die vorgeschlagenen Maßnahmen nach Möglichkeit unter dem irischen und dem niederländischen Vorsitz eingehend erörtert werden, und zwar auch im Zusammenhang mit von der Kommission eventuell vorgelegten Vorschlägen. Der Rat hält es für erforderlich, zunächst darauf hinzuweisen, daß bei den Maßnahmen, die nach Abschluß der Erörterungen über das Weißbuch getroffen werden könnten, folgendes beachtet werden muß: - die in den Artikeln 126 und 127 des EG-Vertrags niedergelegten Grundsätze; - das Subsidiaritätsprinzip; - die Notwendigkeit der Einhaltung der finanziellen Vorausschau für den Bildungsbereich.
Bei den Zielen und den vorgeschlagenen Maßnahmen sind einige problematische Punkte nicht zu übersehen: A. Anerkennung der Schlüsselkompetenzen Daß die Qualifikationsnachweise auch im Interesse einer gemeinschaftsweiten Mobilität transparenter werden müssen, ist ein anerkanntes Erfordernis, auch deshalb, weil die Transparenz der Qualifikationsnachweise ein wichtiges Instrument zur Förderung der Qualität der Ausbildung darstellt. Die Anerkennung nicht förmlicher Qualifikationsnachweise scheint sich gegenwärtig auch in Anbetracht der unterschiedlichen Bildungs- und Ausbildungssysteme nur schwer verwirklichen zu lassen.
Es handelt sich somit um eine Überlegung, die auch in Anbetracht der in einigen Ländern derzeit unternommenen Versuche weitere eingehende Erörterung verdient. In der jetzigen Phase erscheint es unter Berücksichtigung der Entschließungen des Rates vom 3. Dezember 1992 und vom 5. Dezember 1994 möglich und wünschenswert, die Erfahrungen in den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Qualifikationsnachweise zu vergleichen und die Initiativen der Mitgliedstaaten zur Einführung neuer Formen von Qualifikationsnachweisen zu unterstützen. Viele Mitgliedstaaten sehen hier allerdings eine Gefahr, die abgewendet werden muß, nämlich, daß es zu einem Übermaß an Bürokratisierung kommt, das sich auf die Marktflexibilität und Mobilität nachteilig auswirken würde.
B. Annäherung von Bildungseinrichtungen und Arbeitswelt Die Probleme, die die verschiedenen Mitgliedstaaten mit der Arbeitslosigkeit, insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit, haben, rückt dieses Thema in den Mittelpunkt der Bildungs- und der Sozialpolitiken. In den Mitgliedstaaten sowie auf europäischer Ebene werden im Rahmen von Gemeinschaftsprogrammen wie zuletzt dem LEONARDO-Programm viele, unterschiedlich ausgerichtete Strategien erprobt, die die Übergangsprozesse erleichtern sollen. Diese vielfältigen Erfahrungen bilden einen Fundus, der für die Zusammenarbeit der Schulen und beruflichen Bildungseinrichtungen mit den Unternehmen nutzbar gemacht werden kann.
Es wäre ein verkürzter Ansatz, ein einziges Bezugsmodell aufstellen zu wollen, auch wenn dies im Rahmen der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung geschähe. Es ist zudem darauf hinzuweisen, daß das Ziel nicht in einer mechanischen Anpassung der Ausbildungsgänge an die ausschließlichen Bedürfnisse der Arbeitswelt bestehen darf, sondern eher in der Entwicklung der Fähigkeit jedes einzelnen, sich Veränderungen anzupassen. Wie im Rahmen der OECD festgehalten wurde, muß die Partnerschaft zwischen allen gesellschaftlichen Akteuren ausgebaut werden, die zur Verbesserung des Verhältnisses von Schule und Arbeitswelt beitragen können.
Ferner muß eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen herbeigeführt werden, die untersuchen, welche neuen beruflichen Qualifikationen gefordert werden. Wir müssen, wie in dem Weißbuch von Jacques Delors dargelegt wurde, den Weg zu einer "Bildungsgesellschaft" beschreiten, in der Bildung und Ausbildung nicht nur dazu dienen, den Eintritt in die Arbeitswelt zu ermöglichen, sondern auch die individuellen Möglichkeiten jedes einzelnen optimal zur Entfaltung zu bringen. C. Bekämpfung der Ausgrenzung Paradoxerweise geht mit der Entwicklung der wissenschaftlichen Forschung und der Verbreitung der Technologien die Gefahr einher, daß sich die Kluft zwischen denen, die über Wissen verfügen und es anzuwenden vermögen, und jenen, die zu den neuen "Alphabeten" keinen Zugang finden, vertieft.
Die wahre Herausforderung, die sich den Bildungssystemen stellt, ist zweifelsohne die, Bedingungen zu schaffen, die allen angemessene Bildungs- und Ausbildungschancen im Hinblick auf ein lebensbegleitendes Lernen bieten. Daher ist hauptsächlich eine bessere Qualität der Systeme der allgemeinen und beruflichen Erstausbildung anzustreben, damit es nicht zu Situationen der Benachteiligung und des Mißerfolgs kommt. Um diesen zu begegnen, wird jeder Mitgliedstaat die von ihm für erforderlich erachteten Maßnahmen ergreifen und einen umfassenderen Erfahrungsaustausch fördern. Nach Ansicht zahlreicher Mitgliedstaaten können die Probleme des schulischen Versagens nicht durch eine einzige institutionelle Maßnahme gelöst werden.
Um denen, die das Bildungssystem vorzeitig ohne Abschluß verlassen haben, eine weitere Chance zu geben, wird sich jeder Mitgliedstaat bemühen, die Maßnahmen durchzuführen und weiterzuentwickeln, die er für erforderlich hält, um diesen Personen verschiedene Aussichten zu eröffnen, und wird den Erfahrungsaustausch fördern, um weitere diesbezügliche Überlegungen anzuregen. D. Sprachkenntnisse Im Rahmen der gemeinschaftlichen Zusammenarbeit wurde dieses Ziel stets als grundlegend für die Förderung der Mobilität des einzelnen und der interkulturellen Erziehung angesehen. Vor diesem Hintergrund ist es wesentlich, daß die laufenden Gemeinschaftsprogramme in vollem Umfang genutzt werden.
Einige Mitgliedstaaten vertreten die Ansicht, daß die Beachtung, die sie den Sprachen der Europäischen Union schenken, die aufgrund der Entschließung von 1995 über die Mehrsprachigkeit als wichtig und vorrangig angesehen werden, selbstverständlich nicht ausschließen darf, daß sie im Rahmen ihrer nationalen Politik auch anderen Sprachen Beachtung schenken. Zur Erreichung des Ziels einer Beherrschung von drei Sprachen der Europäischen Union schlägt die Kommission insbesondere ein Gütezeichen für Initiativen vor, die den Sprachenerwerb fördern. Eine derartige Idee stößt bei den Mitgliedstaaten auf Einwände.
Nach Ansicht der Kommission sollte dieser Frage bei den laufenden Beratungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. E. Gleichbehandlung materieller und berufsbildungsspezifischer Investitionen Dieser Vorschlag, den Umfang der von den verschiedenen Akteuren im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung gewährten Finanzmittel zu konsolidieren, ist eine recht komplexe Frage; er berührt die Verwendung öffentlicher Mittel. Er wirft, was die Ausgaben für die allgemeine und berufliche Bildung betrifft, buchungstechnische und steuerrechtliche Probleme auf. Eine Untersuchung über den Sachstand in den Mitgliedstaaten in dieser Frage ist wünschenswert.
Zusammenfassend bringt der Rat einmütig die Auffassung zum Ausdruck, daß das Weißbuch eine Ausgangsbasis bietet, anhand deren in den kommenden Monaten die wichtigsten Fragen eingehender erörtert werden können, die sich in bezug auf die Perspektiven der allgemeinen und beruflichen Bildung für die nächsten Jahre stellen. Für eine weitere Zusammenarbeit auf Gemeinschaftsebene dürfen daher zwei grundlegende Aspekte beim Ausbau der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung nicht aus dem Auge verloren werden: - die Rolle, die Verantwortung und die berufliche Befähigung der Lehrenden, denen die größte Aufmerksamkeit der politischen Entscheidungsträger gelten muß; - die Qualität der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, die ihr wahres Maß in den Bedürfnissen der Gesamtgesellschaft findet, wie sie in den Erwartungen und Forderungen der Schüler und Eltern und der Gesellschaft allgemein gegenüber der Schule zum Ausdruck kommen.
Nicht zuletzt mit Blick auf die Fortbildung ist eine solide Grundausbildung, wie dies die Minister auch andernorts mehrfach bekräftigt haben, für die persönliche und berufliche Selbstverwirklichung des einzelnen von grundlegender Bedeutung. Die Diskussion muß weitergehen; dies erfordern die komplexen Probleme, die die allgemeine und berufliche Bildung in einer in ständigem, raschem Wandel begriffenen Gesellschaft aufwerfen, sowie die wachsenden Aufgaben, die die öffentlichen Stellen, aber auch die Sozialpartner bei der Konzipierung integrierter Bildungssysteme und bei der Entwicklung der Fortbildung, die künftig das gesamte Leben des einzelnen begleiten wird, wahrzunehmen haben.
Bei den anstehenden Untersuchungen werden sich daher voraussichtlich weitere Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit auf Gemeinschaftsebene eröffnen. Einen Beitrag hierzu werden die Berichte liefern, die die Kommission auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der angekündigten thematischen Konferenzen vorlegen wird. Solche Diskussionen sind nicht zuletzt auch deshalb nützlich, weil die im Weißbuch erörterten Probleme im Rahmen anderer internationaler Gremien wie der OECD, dem Europarat und Unesco geprüft worden sind bzw. geprüft werden, die sich gleichfalls in hohem Maße dessen bewußt sind, daß die Probleme der allgemeinen und beruflichen Bildung nicht nur wegen ihrer Verknüpfung mit arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Problemen, sondern auch aufgrund ihrer kulturellen oder ihrer in engerem Sinne pädagogischen Implikationen von globaler Reichweite sind.
Mit dem Weißbuch unterbreitet die Kommission Analysen und Vorschläge, die sich auf die wichtigsten auf internationaler Ebene erörterten Fragen beziehen; diese betreffen die Mobilität und Freizügigkeit der Humanressourcen, die Förderung der Mehrsprachigkeit und der interkulturellen Erziehung, die Übergangsprozesse, die Valorisierung der Sozialpartnerschaft im Rahmen des Bildungswesens, die Einbeziehung der neuen Informationstechnologien in den Ausbildungssektor sowie die Chancengleichheit bei gleichzeitiger Sicherstellung der Qualität der Bildungssysteme. Die Analyse, die auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft durchgeführt wird, muß gegebenenfalls mit einem politischen Inhalt erfuellt werden, der der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten ihre besondere Prägung verleiht; die Mitgliedstaaten, die hier zusammenarbeiten, haben es sich gemeinsam zur Aufgabe gemacht, die Gründe zu definieren, aus denen heraus sie - unter anderem auch mittels Maßnahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung - die allgemeinen Ziele der Europäischen Union in ihrer dreifachen Ausprägung als integrierter Wirtschaftsraum, Gemeinschaft von Bürgern und Akteur im Rahmen der internationalen Beziehungen verfolgen wollen.
Die Gemeinschaftsorgane müssen jedes in seiner Weise zur Festlegung gemeinsamer Orientierungen beitragen, die sich strikt an die Bestimmungen der Verträge halten. So sind die Vorbehalte und Zweifel, die die Mitgliedstaaten bei einigen der vorgeschlagenen Maßnahmen (Anerkennung der Kompetenzen, europäisches Lehrlingsstatut, Qualitätsprüfung von Schulen, Einrichtungen der "zweiten Chance") haben, als Zeichen komplexer Fragenzusammenhänge zu sehen, über die unter stärkerer Berücksichtigung der einschlägigen Erfahrungen in den einzelnen Mitgliedstaaten noch weiter nachzudenken wäre, ehe kohärente und spezifische Aktionsprogramme aufgestellt und entsprechende Finanzmittel bereitgestellt werden.